Von 0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld ?
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Wie das Kindergeld erhalten ?

Für einen ersten Antrag füllen Sie das Formular Antrag auf Kindergeld (AA) aus und schicken es Ihrer Kindergeldkasse. Wenn Sie deren Name und Adresse nicht kennen, fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder bei der ZFA/ONAFTS.

Wenn Sie schon Kindergeld für ein oder mehrere Kinder erhalten, oder vor der Geburt schon Geburtsbeihilfe erhielten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Die Kindergeldkasse prüft automatisch Ihr Anrecht auf Kindergeld.

Mit dem Formular Zahlung des Kindergeldes - W können Sie Ihre Kontonummer mitteilen. Sonst wird das Kindergeld per Zirkularscheck gezahlt. Zahlung über ein Bankkonto ist schnell und sicher.

Ab wann haben Sie Anrecht auf Kindergeld?

Das Anrecht auf Kindergeld besteht ab dem Folgemonat des Ereignisses.

Das Kindergeld für einen Monat wird jeweils gegen den 10. des Folgemonats gezahlt.

Beispiele:

  • Ein Kind wird am 5. Dezember 2008 geboren. Das Anrecht auf Kindergeld beginnt ab 1. Januar 2009 und das erste Kindergeld wird gegen den 10. Februar 2009 gezahlt.
  • Jeroen, 19 Jahre, erhält kein Kindergeld mehr, weil er keinen Unterricht mehr besucht. Falls er am 27. September 2008 den Unterricht wiederaufnimmt, ist er wieder ab Oktober kindergeldberechtigt. Sein erstes Kindergeld wird zum 10. November 2008 gezahlt.

Wann endet das Anrecht auf Kindergeld?

Falls ein Ereignis das Anrecht auf Kindergeld beendet, besteht das Anrecht bis Monatsende. Die Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein.

Beispiele:

  • Achmed, 19 Jahre, erhält Kindergeld in seiner Wartezeit als junger Arbeitsuchender. Am 25. Januar 2009 fängt er eine Arbeit an. Falls sein Bruttoeinkommen für Januar unter dem Grenzbetrag liegt, erhält er für diesen Monat noch Kindergeld. Sonst ist das Kindergeld für Dezember sein letztes. Dieses wird zum 10. Januar 2009 gezahlt.
  • Kim ist in der Wartezeit als Arbeitsuchende kindergeldberechtigt. Sie findet keinen Job und erhält ab 30. Dezember Wartegeld. Für Dezember 2008 ist sie nicht mehr kindergeldberechtigt.
  • Lotte ist Studentin. Außerdem arbeitete sie ab 15. Januar 2009 über 240 Stunden pro Trimester als Selbständige. Sie hat kein Anrecht auf Kindergeld für das 1. Quartal und solang sie über 240 Stunden/Quartal arbeitet.
  • Jelle besucht ab 20. Februar 2008 keinen Unterricht mehr. Am 21. Februar trägt er sich als Arbeitsuchender ein. Vom 23. Februar bis 29. Februar arbeitet er, und am 30. März besucht er wieder den Unterricht. Das Kindergeld wird nicht unterbrochen. Hätte er erst am 1. April den Unterricht wiederaufgenommen, hätte er für März kein Anrecht auf Kindergeld, sondern erst ab Mai.