Für Kinder von Grenzgängern die kein Kindergeld aufgrund
einer belgischen oder ausländischen Regelung erhalten können,
kann die ZFA-ONAFTS Kindergeld, Geburtsbeihilfe und Adoptionsbeihilfe
zahlen.
Für wen?
- für Personen, die in Belgien leben,
- und in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraum
arbeiten, jedoch normalerweise jeden Tag oder mindestens einmal
pro Woche nach Hause kommen,
- oder ein Sozialeinkommen erhalten aufgrund einer früheren
Arbeit als Grenzgänger.
Die Bedingungen für die Kinder sind die gleichen wie für
Kinder von Arbeitnehmern in Belgien (Von
0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld?).
Wo beantragen?
Bei ZFA-ONAFTS, Abteilung Internationale Abkommen, rue de Trèves
70, 1000 Brüssel (Kontakt).
Das betreffende Formular finden Sie unter: Antrag
auf Kindergeld für Grenzgänger - AA-G
Was und wie viel?
Geburtsbeihilfe: Siehe Eine Geburt
steht bevor: Anrecht auf Geburtsbeihilfe?
Adoptionsbeihilfe: Siehe Ein
Kind adoptiert: Anrecht auf eine Adoptionsbeihilfe?
Kindergeld: Siehe Von
0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld, Höhe des Kindergeldes?
Erhöhtes Waisenkindergeld: Siehe Ein
Elternteil ist verstorben: Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld?
Sozialzuschlag: Siehe Berufliche
Lage: Einfluss auf das Kindergeld? Arbeitsunfähig oder mit Behinderung
Zuschlag für Kinder mit einer Behinderung: Siehe Kind
mit einer Behinderung: Anrecht auf einen Zuschlag?