Behindertes Kind: Anrecht auf einen Zuschlag ?
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Wie den Zuschlag beantragen ?

Kontaktieren Sie Ihre Kindergeldkasse. Die Kindergeldkasse leitet Ihren Antrag an die Generaldirektion Personen mit Behinderung des FÖD Soziale Sicherheit weiter. Dieser schickt Ihnen die erforderlichen Formulare.

Schicken Sie dem FÖD Soziale Sicherheit die ausgefüllten Formulare zurück.

Der medizinische Dienst des FÖD Soziale Sicherheit lädt das Kind zu einer Untersuchung vor. Er teilt Ihnen und der Kindergeldkasse seine Entscheidung mit.

Die Kindergeldkasse führt die Entscheidung aus und informiert Sie diesbezüglich.

Der eventuelle Zuschlag wird monatlich mit dem Basiskindergeld gezahlt. Die erste Zahlung erfolgt im Monat nach dem Datum der Entscheidung des medizinischen Dienstes.

In einigen Sonderfällen kann der medizinische Dienst eine Entscheidung ausschließlich auf Basis der ausgefüllten Formulare treffen (zum Teil vom behandelnden Arzt ausgefüllt). Die Entscheidung gilt dann für ein Jahr.

Sie können gegen die Entscheidung beim Arbeitsgericht Ihres Wohnortes Einspruch einreichen.

Wenn für ein unter 21-jähriges Kind mit einer Behinderung niemand in Belgien ein Anrecht auf Kindergeld hat, kann bei der Zentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer Kindergeld beantragt werden.