Das erhöhte Waisenkindergeld beträgt für alle Kinder
€ 340,01.
Hierzu kommt ein Alterszuschlag:
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ab dem 6. Lebensjahr |
+
€ 30,75 |
=>
€ 370,76 |
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ab dem 12. Lebensjahr |
+
€ 46,98 |
=>
€ 386,99 |
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ab dem 18. Lebensjahr |
+
€ 59,74 |
=>
€ 399,75 |
Waisen, die kein Anrecht auf das erhöhte Waisenkindergeld haben,
erhalten das normale Kindergeld.
Für die Beträge: Von
0 bis 25 Jahre, wieviel Kindergeld?
Die Beträge gelten ab
01. Februar 2012.
Berechnen Sie selbst ihr Kindergeld.