Inhaftierte Arbeitnehmer können Anrecht auf das normale Kindergeld
für Arbeitnehmer
haben.
Bedingungen?
- es muss eine Inhaftierung in Belgien sein,
- innerhalb der 12 Monate vor der Inhaftierung müssen sie
die Bedingungen erfüllt haben, um während mindestens
6 Monaten Kindergeld für Arbeitnehmer zu erhalten.
Für beide Bedingungen kann der Minister für Soziale Angelegenheiten
eine Sondergenehmigung erteilen. Ihre Kindergeldkasse informiert
Sie gerne.
Wenn inhaftierte Arbeitnehmer während der Haft weiterhin ein
Sozialeinkommen erhalten, können sie auch Anrecht auf Sozialzuschlag
zum Kindergeld haben.