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Schutz der persönlichen Angaben und des Privatlebens

Die meisten Infos, die auf der Webseite der ZFA-ONAFTS sind, sind konsultierbar, ohne dass Sie persönliche Angaben machen müssen. Falls Sie doch persönliche Angaben machen müssen, behandelt die ZFA-ONAFTS sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 zur Verarbeitung der persönlichen Angaben.

Dies bedeutet unter anderem, dass:

  • die persönliche Angaben nur erfragt und verarbeitet werden, um Ihnen Ihre beantragten Infos zu liefern;
  • Sie ein Anrecht haben, Ihre persönliche Angaben und deren Korrektheit überprüfen zu können; falls Sie Ungenauigkeiten feststellen, können Sie die stets verbessern lassen. Diesbezüglich kontaktieren Sie bitte den Webmaster.

Ihre persönlichen Angaben werden weder an Dritte weitergeleitet noch für Direktmarketingzwecke gebraucht.

Die ZFA-ONAFTS verpflichtet sich dazu, die besten Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um einem Missbrauch der persönlichen Angaben durch Dritte vorzubeugen.